Homeoffice

Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es nicht! Auch nicht, wenn man Angst vor Infektionen hat.

 

Arbeitgeber dürfen ebenso nicht einseitig festlegen, ob und wann Mitarbeiter(innen) im Homeoffice arbeiten.

 

Ist dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt, so kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, dass der/die Arbeitnehmer(in) im Homeoffice arbeitet. Dazu brauchen Sie aber dessen Einverständnis. Sie können das vertraglich vereinbaren, indem Sie einen Zusatz zum Arbeitsvertrag entwerfen.

Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss aber nicht zwingend schriftlich sein. Durch schlüssiges Handeln kann der Arbeitnehmer ebenfalls zeigen, dass er mit einer Arbeit im Homeoffice einverstanden ist. 

 

Was gilt es bei einer Homeoffice-Regelung zu beachten?

Auch ohne das Recht auf Homeoffice ist es für den Arbeitgeber wichtig, die arbeitsrechtlichen Vorgaben zu kennen und in einer Homeoffice-Regelung umzusetzen. Denn der Arbeitgeber muss darauf achten, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz, Datenschutz oder Arbeitszeitregelungen im Homeoffice eingehalten werden, um Bußgelder zu vermeiden.

 

Arbeitszeitgesetz

Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Arbeitnehmer müssen daher auch bei der Arbeit von zu Hause die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Sonn- und Feiertagsverbot einhalten. Der Arbeitgeber sollte auf die Einhaltung dieser Vorschriften hinweisen und zudem ein Regelungsmodell für die Zeiterfassung finden, während die Mitarbeiter nicht im Betrieb sind. 

 

 

inen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie es ihn seit Juli 2015 zum Beispiel in den Niederlanden gibt, existiert in Deutschland bisher nicht. Zurzeit liegt die Entscheidung, ob Arbeiten im Homeoffice für Arbeitnehmer möglich ist, prinzipiell beim Arbeitgeber. Mitarbeiter können also grundsätzlich nicht vom Unternehmen verlangen, von zu Hause aus zu arbeit

Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie es ihn seit Juli 2015 zum Beispiel in den Niederlanden gibt, existiert in Deutschland bisher nicht. Zurzeit liegt die Entscheidung, ob Arbeiten im Homeoffice für Arbeitnehmer möglich ist, prinzipiell beim Arbeitgeber. Mitarbeiter können also grundsätzlich nicht vom Unternehmen verlangen, von zu Hause aus zu arbeiten. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie es ihn seit Juli 2015 zum Beispiel in den Niederlanden gibt, existiert in Deutschland bisher nicht. Zurzeit liegt die Entscheidung, ob Arbeiten im Homeoffice für Arbeitnehmer möglich ist, prinzipiell beim Arbeitgeber. Mitarbeiter können also grundsätzlich nicht vom Unternehmen verlangen, von zu Hause aus zu arbeiten.